Wertgutachten

Wertgutachten dienen der individuellen Markttransparenz, indem der Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie Rechten an Grundstücken ermittelt wird.
Der Gutachterausschuss kann mit einem Gutachten auch die Höhe der Entschädigung für den Entzug oder die Beschränkung von Eigentum nach dem Landesenteignungs- und -entschädigungsgesetz bestimmen.

Wertgutachten müssen schriftlich bestellt werden, das ausgefüllte Antragsformular und die zusätzlich einzureichenden Unterlagen (siehe Formular) sind der Geschäftsstelle zuzusenden.

 

 

zurück ...