Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte
im Ennepe-Ruhr-Kreis

Der Gutachterausschuss ist eine Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen. Er ist unabhängig, ein nicht an Weisung gebundenes Kollegialgremium. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung Arnsberg bestellt.

Für die Arbeit des Gutachterausschusses sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB), die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und die Gutachterausschussverordnung Nordrhein-Westfalen (GAVO NW) in der jeweils aktuellen Fassung maßgeblich.

Die Aufgaben des Gutachterausschusses sind im Wesentlichen:

Für den Ennepe-Ruhr-Kreis und für die Stadt Witten, als große kreisangehörige Stadt des Ennepe-Ruhr-Kreises, sind jeweils eigene Gutachterausschüsse gebildet worden.

Zur Vorbereitung und Durchführung der Tätigkeiten des Gutachterausschusses ist beim Ennepe-Ruhr-Kreis eine Geschäftsstelle eingerichtet, die fachlich der Weisung des Gutachterausschusses oder dessen Vorsitzenden untersteht.

 

 

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