Kaufpreissammlung

Wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und der Empfänger der Daten die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zusichert, kann eine grundstücksbezogene Auskunft aus der Kaufpreissammlung erteilt werden.
Die Abgabe von einer anonymisierten Auskunft ist ohne Darlegung eines berechtigten Interesses zulässig.

Die Beantragung der Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist über das Antragsformular oder online über das Serviceportal des Ennepe-Ruhr-Kreises möglich.

 

Durch die Führung der Kaufpreissammlung ist sichergestellt, dass der Gutachterausschuss über die Vorgänge auf dem Grundstücksmarkt umfassend informiert ist. Sie spiegelt das tatsächliche Geschehen des Grundstücksmarktes wieder.

Hierfür übersenden alle beurkundenden Stellen dem Gutachterausschuss Abschriften von Verträgen, in denen sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu bestellen. Dies gilt auch für das Angebot und die Annahme eines Vertrages, für die Einigung vor einer Enteignungsbehörde, den Enteignungsbeschluss, den Umlegungs-, Flurbereinigungs- oder Grenzregelungsbeschluss und für den Zuschlag in einem Zwangsversteigerungsverfahren.

Viele Informationen zum Kaufvertrag, z.B. Kaufpreis, Grundstücksfläche, Lage, Rechte und Belastungen können aus diesem entnommen werden.

Diese Daten werden um weitere, aus den Verträgen nicht ersichtliche Informationen ergänzt. Hierzu gehören z.B. die Daten der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan), der Erschließungszustand und die Art des verkauften Gebäudes (Einfamilienhaus oder Gewerbehalle).
Außerdem werden die Käufer eines bebauten, unbebauten Grundstückes oder von Wohnungs- und Teileigentum von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses angeschrieben und um Informationen zu dem Kaufobjekt, wie Wohnungsgröße, Baujahr u.ä., gebeten. Die Beantwortung des Fragebogens fördert die Markttransparenz.

Die Angaben aus dem Kaufvertrag und der Befragung werden ohne personenbezogene Daten über Verkäufer und Käufer verarbeitet. Um den Datenschutz sicherzustellen, werden die Kaufverträge vernichtet.

 

Die Daten der Kaufpreissammlung werden in erster Linie zur Erstellung des Grundstücksmarktberichtes mit den erforderlichen Daten, zur Ermittlung der Boden- und Immobilienrichtwerte sowie für Wertgutachten des Gutachterausschusses verwendet.

 

 

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