Der Gutachterausschuss ist eine Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen. Er ist unabhängig, ein nicht an Weisung gebundenes Kollegialgremium. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung Arnsberg bestellt.
Für die Arbeit des Gutachterausschusses sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung, die Wertermittlungsverordnung (WertV) und die Gutachterausschussverordnung Nordrhein-Westfalen (GAVO NRW) maßgeblich.
Für den Ennepe-Ruhr-Kreis und für die Stadt Witten, als große kreisangehörige Stadt des Ennepe-Ruhr-Kreises, sind jeweils eigene Gutachterausschüsse gebildet worden.
Zur Vorbereitung und Durchführung der Tätigkeiten des Gutachterausschusses ist beim Ennepe-Ruhr-Kreis eine Geschäftsstelle eingerichtet, die fachlich der Weisung des Gutachterausschusses oder dessen Vorsitzenden untersteht.
 
 
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