Gebühren [Stand: 07.01.2023]

Die Gebühr berechnet sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW) in der jeweils geltenden Fassung.

Die nachfolgend benannte Zeitgebühr beträgt 25 € je angefangene Arbeitsviertelstunde.

 

Bodenrichtwerte / Immobilienrichtwerte

  • Abruf über BORIS-NRW
  • kostenfrei
  • Erstellung eines Ausschnitts aus der
        Bodenrichtwert-Übersichtskarte (pdf-Datei)
  • Zeitgebühr nach Aufwand
  • Erstellung eines Auszugs (pdf-Datei) aus BORIS-NRW
        durch die Geschäftsstelle
  • Zeitgebühr von 50 €

     

    Grundstücksmarktbericht

  • Abruf über BORIS-NRW
  • kostenfrei

     

    Wertgutachten

    Grundgebühr
    Wert des begutachteten Objektes:
  • bis 1 Mio. €
  • 2,0 v.T. des Wertes zzgl. 1.400 €
  • über 1 Mio. und bis 10 Mio. €
  • 1,0 v.T. des Wertes zzgl. 2.400 €
  • über 10 Mio. €
  • 0,3 v.T. des Wertes zzgl. 9.400 €
    mögliche Zuschläge
  • Erstellung von Unterlagen, umfangreiche Recherchen
  • Zeitgebühr nach Aufwand
  • wertrelevante rechtliche Gegebenheiten
  • Zeitgebühr nach Aufwand
  • Baumängel u. -schäden, Instandsetzungsrückstände,
        Abbruchkosten
  • Zeitgebühr nach Aufwand
  • Ermittlung des Wertes zu unterschiedlichen
        Wertermittlungsstichtagen
  • Zeitgebühr nach Aufwand
  • sonstige Erschwernisse bei der Ermittlung
        wertrelevanter Eigenschaften
  • Zeitgebühr nach Aufwand

    mögliche Abschläge
  • gemeinsam bewertete Objekte (verschiedene Anträge)
        mit gleichen wertbestimmenden Merkmalen
  • bis zu 50 % der Grundgebühr

    Zusätzlich wird die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben.

     

    Auskünfte aus der Kaufpreissammlung [§ 34 Abs. 2 GrundWertVO NRW]

  • je Wertermittlungsfall einschließl. bis 50 mitgeteilt. Vergleichswerte
  • 140 €
  • jeder weitere mitgeteilte Vergleichswert
  • je 10 €
  • Negativauskunft
       (je Wertermittlungsfall, wobei keine Vergleichswerte vorliegen)
  • 40 €

    Auswertungen und Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form
    [§ 34 Abs. 3 GrundWertVO NRW]

  • je Wertermittlungsfall
  • Zeitgebühr nach Aufwand

     

     

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