Die Gebühr berechnet sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW) in der jeweils geltenden Fassung.
Die nachfolgend benannte Zeitgebühr beträgt 27 € je angefangene Arbeitsviertelstunde.
 
Bodenrichtwerte / Immobilienrichtwerte
| kostenfrei | |
    Bodenrichtwert-Übersichtskarte (pdf-Datei) |
Zeitgebühr nach Aufwand |
    durch die Geschäftsstelle |
Zeitgebühr von 54 € |
 
Grundstücksmarktbericht
| kostenfrei |
 
Wertgutachten
| Grundgebühr Wert des begutachteten Objektes: |
||
| 2,0 v.T. des Wertes zzgl. 1.400 € | ||
| 1,0 v.T. des Wertes zzgl. 2.400 € | ||
| 0,3 v.T. des Wertes zzgl. 9.400 € | ||
| mögliche Zuschläge | ||
| Zeitgebühr nach Aufwand | ||
| Zeitgebühr nach Aufwand | ||
    Abbruchkosten |
Zeitgebühr nach Aufwand | |
    Wertermittlungsstichtagen |
Zeitgebühr nach Aufwand | |
    wertrelevanter Eigenschaften |
Zeitgebühr nach Aufwand | |
mögliche Abschläge |
||
    mit gleichen wertbestimmenden Merkmalen |
bis zu 50 % der Grundgebühr | |
| Zusätzlich wird die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben. | ||
 
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung [§ 34 Abs. 2 GrundWertVO NRW]
| 140 € | |
| je 10 € | |
   (je Wertermittlungsfall, wobei keine Vergleichswerte vorliegen) |
40 € |
Auswertungen und Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form
[§ 34 Abs. 3 GrundWertVO NRW]
| Zeitgebühr nach Aufwand |
 
 
zurück ...