Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte
im Ennepe-Ruhr-Kreis

Der Gutachterausschuss ist eine Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen. Er ist unabhängig, ein nicht an Weisung gebundenes Kollegialgremium. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung Arnsberg bestellt.

Für die Arbeit des Gutachterausschusses sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. Juli 2004, die Wertermittlungsverordnung (WertV) vom 6. Dezember 1988 und die Gutachterausschussverordnung Nordrhein-Westfalen (GAVO NW) vom 10. Januar 2006 maßgeblich.

Die Aufgaben des Gutachterausschusses sind im Wesentlichen:

Für den Ennepe-Ruhr-Kreis und für die Stadt Witten, als große kreisangehörige Stadt des Ennepe-Ruhr-Kreises, sind jeweils eigene Gutachterausschüsse gebildet worden.

Zur Vorbereitung und Durchführung der Tätigkeiten des Gutachterausschusses ist beim Ennepe-Ruhr-Kreis eine Geschäftsstelle eingerichtet, die fachlich der Weisung des Gutachterausschusses oder dessen Vorsitzenden untersteht.

 

 

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