Bodenrichtwerte

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden entsprechend des definierten Entwicklungszustands. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche des Bodenrichtwertgrundstücks. Das Bodenrichtwertgrundstück ist ein unbebautes und fiktives Grundstück, dessen Grundstücksmerkmale weitgehend mit den vorherrschenden Grundstücksmerkmalen der dazugehörigen Bodenrichtwertzone übereinstimmen. Das Lagemerkmal wird durch die Position (der Bodenrichtwertzahl) visualisiert.
Jedem Bodenrichtwert sind wertbeeinflussende und beschreibende Grundstücksmerkmale sowie das Lagemerkmal als Datensatz zugeordnet. Bodenrichtwertzonen können sich (deckungsgleich) überlagern.

Innerhalb der Bodenrichtwertzone können Grundstücke von den Grundstücksmerkmalen und der Lage abweichen, diese Abweichungen können Zu- oder Abschläge vom Bodenrichtwert bewirken.

Für Grundstücke oder Grundstücksteile mit einem vom Bodenrichtwertgrundstück abweichenden Entwicklungszustand oder abweichender Art der Nutzung, wie z.B. Grünflächen, Verkehrsflächen oder Gemeinbedarfsflächen gilt der angegebene Bodenrichtwert nicht.

 

Die Bodenrichtwerte können kostenfrei über das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen (BORIS-NRW) abgerufen werden. Das Informationssystem ist im Internet über www.boris.nrw.de erreichbar.

Ergänzend steht für den mobilen Abruf von amtlichen Informationen zum Immobilienmarkt in Nordrhein-Westfalen die BORIS-NRW App [App Store | Google Play] zur Verfügung.

Außerdem bieten wir Ihnen an, die aktuellen Bodenrichtwert-Übersichtskarten und alle historischen Bodenrichtwertkarten über unser Archiv einzusehen. Das ist zu den Geschäftszeiten auch in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses möglich.

 

 

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