Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Ennepe-Ruhr-Kreis
mit der Stadt Witten

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist als Einrichtung des Landes ein neutrales, weisungsunabhängiges Kollegialgremium. Der Gutachterausschuss steuert seine Aufgabenwahrnehmung eigenverantwortlich und fasst die dafür nötigen Beschlüsse.
Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung nach Anhörung der zuständigen Gebietskörperschaft bestellt.

Für die Arbeit der Gutachterausschüsse sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB), die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und die Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW) in der jeweils aktuellen Fassung maßgebend.

Am 1. Mai 2014 wurde für den Ennepe-Ruhr-Kreis und die Stadt Witten ein gemeinsamer Gutachterausschuss gebildet.

Zur Vorbereitung und Durchführung bedient sich der Gutachterausschuss seiner Geschäftsstelle, die fachlich der ausschließlichen Weisung des Gutachterausschusses untersteht. Die Geschäftsstelle ist bei der Kreisverwaltung in Schwelm (Gebietskörperschaft, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet wurde) eingerichtet.

 

 

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