Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte
im Land Nordrhein-Westfalen
Der Obere Gutachterausschuss ist als Einrichtung des Landes ein neutrales, weisungsunabhängiges Kollegialgremium. Die Mitglieder des Oberen Gutachterausschuss
werden vom Innenministerium bestellt. Sie sollen Mitglieder eines Gutachterausschusses sein. Die Tätigkeit im Oberen Gutachterausschuss ist ehrenamtlich.
Seine Geschäftsstelle ist bei der Bezirksregierung Köln eingerichtet.
Der Obere Gutachterausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Erarbeitung des Grundstücksmarktberichtes NRW
- Erstattung von Obergutachten auf Antrag und wenn bereits ein Gutachten eines örtlichen Gutachterausschusses vorliegt
- Führung des Informationssystems zum Grundstücksmarkt BORIS-NRW
- Datensammlung und Auswertung von Kaufpreisobjekten, die bei den Gutachterausschüssen nur vereinzelt auftreten
- Zur Sicherstellung der Einheitlichkeit und im Einvernehmen mit den vorsitzenden Mitgliedern der Gutachterausschüsse:
Erarbeitung verbindlicher Standards für die Auswertung der wesentlichen Daten aus der Kaufpreissammlung
 
 
zurück ...