Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte
im Land Nordrhein-Westfalen

Der Obere Gutachterausschuss ist als Einrichtung des Landes ein neutrales, weisungsunabhängiges Kollegialgremium. Die Mitglieder des Oberen Gutachterausschuss werden vom Innenministerium bestellt. Sie sollen Mitglieder eines Gutachterausschusses sein. Die Tätigkeit im Oberen Gutachterausschuss ist ehrenamtlich. Seine Geschäftsstelle ist bei der Bezirksregierung Köln eingerichtet.

Der Obere Gutachterausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben: