Preisrahmen: Arrondierungen von Wohnbauflächen

Als Arrondierung wird in der Fachliteratur die Erweiterung bzw. Abrundung eines Grundstücks um eine nicht selbständig bebaubare Teilfläche bezeichnet. Der Erwerb ist meist nur für einen bestimmten Personenkreis interessant, um entweder die bauliche Ausnutzbarkeit eines Grundstücks zu erhöhen oder den bisher ungünstigen Verlauf einer Grundstücksgrenze zu begradigen.

Bei der Auswertung der Kauffälle über Arrondierungsflächen für den Ennepe-Ruhr-Kreis ergaben sich sehr große Preisschwankungen, die alleine keine gesicherte statistische Auswertung ermöglichen. Die nachstehenden Spannen bilden die Schwerpunkte aller Verkäufe (Rahmensätze) ab, es können darüber hinaus auch Kaufpreise vorliegen, die deutlich höher oder niedriger sind.

 

Baulandteilflächen

Baulandteilflächen 40 bis 115 % vom entsprechenden Bodenrichtwert bzw. Baulandpreis
baurechtlich notwendige Fläche (z.B. Überbaubereinigung, Abstandsflächeneinhaltung, Vergrößerung der anrechenbaren Baufläche) bzw. Fläche zur baulichen Erweiterung





Seitliches Hinterland

Seitliches Hinterland 30 bis 110 % vom entsprechenden Bodenrichtwert bzw. Baulandpreis
Seitlich gelegene Fläche, die z.B. als Garagen- und Stellplatzfläche genutzt werden kann, aber keine weitere baurechtliche Funktion erfüllt.





Arrondierung Hinterland

Arrondierung Hinterland 10 bis 45 % vom entsprechenden Bodenrichtwert bzw. Baulandpreis
Hinterlandfläche im Innenbereich, die überwiegend als Garten genutzt wird und weder eine eigenständige Bauerwartung aufweist. Das bisherige Grundstück verfügte nur über einen kleinen Garten bzw. die ungefähr baurechtlich notwendige Fläche





Arrondierung Hinterland

Arrondierung Hinterland 15 bis 75 % vom entsprechenden Bodenrichtwert bzw. Baulandpreis
Hinterlandfläche im Innenbereich, die überwiegend als Garten genutzt wird und weder eine eigenständige Bauerwartung aufweist, noch die bauliche Nutzung der arrondierten Fläche erhöht. Das bisherige Grundstück verfügte über einen ausreichend großen Garten [ortsübliche Tiefe].





Arrondierung Hinterland

Arrondierung Hinterland 2 €/m² bis 25 % vom entsprechenden Bodenrichtwert bzw. Baulandpreis
Hinterlandfläche aus land- oder forstwirtschaftlicher Fläche, die überwiegend als Garten genutzt wird und weder eine eigenständige Bauerwartung aufweist, noch die bauliche Nutzung der arrondierten Fläche erhöht. Das bisherige Grundstück verfügte über einen ausreichend großen Garten [ortsübliche Tiefe].





Straßenlandrückveräußerung an den Anlieger

Straßenlandrückveräußerung an den Anlieger 15 bis 60 % vom entsprechenden Bodenrichtwert bzw. Baulandpreis
größere Teilfläche als Vorgarten oder Stellplatzfläche bei bisher minimalem Vorgarten









Verkehrsfläche an den Straßenbaulastträger

Verkehrsfläche an den Straßenbaulastträger 5 bis 35 % vom entsprechenden Bodenrichtwert bzw. Baulandpreis
nachträglicher Erwerb einer bereits als Straße genutzten Fläche









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