Als Arrondierung wird in der Fachliteratur die Erweiterung bzw. Abrundung eines Grundstücks um eine nicht selbständig bebaubare Teilfläche bezeichnet. Der Erwerb ist meist nur für einen bestimmten Personenkreis interessant, um entweder die bauliche Ausnutzbarkeit eines Grundstücks zu erhöhen oder den bisher ungünstigen Verlauf einer Grundstücksgrenze zu begradigen.
Bei der Auswertung der Kauffälle über Arrondierungsflächen von 2004 bis 2006 ergaben sich sehr große Preisschwankungen, die alleine keine gesicherte statistische Auswertung ermöglichen. Die nachstehende Untersuchung gibt aber marktkonforme Rahmensätze an.
 
Baulandteilflächen
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25 bis 110 % vom entsprechenden Bodenrichtwert bzw. Baulandpreis | ||
| Baurechtlich erforderliche Flächen (z.B. Überbaubereinigung, Abstandsflächeneinhaltung, Vergrößerung der anrechenbaren Baufläche) bzw. Flächen, die eine höhere oder sinnvollere bauliche Nutzung ermöglichen. | |||
Seitliches Hinterland
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40 bis 100 % vom entsprechenden Bodenrichtwert bzw. Baulandpreis | ||
| Seitlich gelegene Flächen oder auch Vorderland, das z.B. als Garagen- und Stellplatzfläche genutzt werden kann, aber keine weitere baurechtliche Funktion erfüllt. | |||
Hinterland
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20 bis 60 % vom entsprechenden Bodenrichtwert bzw. Baulandpreis | ||
| Hinterlandflächen im Innenbereich, die überwiegend als Garten genutzt werden und weder eine eigenständige Bauerwartung aufweisen, noch die bauliche Nutzung der arrondierten Fläche erhöhen. | |||
Straßenlandrückveräußerung an den Anlieger
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10 bis 30 % vom entsprechenden Bodenrichtwert bzw. Baulandpreis | ||
| Unmaßgebliche Teilflächen bei ausreichenden Vorgärten und auch größere Teilflächen als Vorgartenfläche. | |||